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Cum-Ex-Skandal


Ex- Fondsmanager S. wendet das Verfahren gegen ihn ab. Das Landgericht Bonn die Hauptverhandlung abgesagt.
Duet-Miteigentümer muss voraussichtlich doch nicht auf die Anklagebank.
Das Landgericht Bonn hat die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Fondsmanager S. abgesagt. Eigentlich sollte sich der frühere Partner der Londoner Firma Duet ab dem 19. Februar 2024 auf der Anklagebank einfinden. Doch nun sieht alles danach aus, dass es überhaupt kein Strafverfahren gegen S. geben wird. „Mit Beschluß der Kammer vom 7. Februar 2024 hat die Kammer die Hauptverhandlungstermine aufge- hoben“, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gefallen.
„Unser Mandant hat dieser Vorgehensweise allein aufgrund pragmatischer Überlegungen zugestimmt“, teilte Oliver Wallasch, der Verteidiger von S., mit.
Sein Mandant habe nun weiter als unschuldig zu gelten. Zwar ist die Entscheidung noch nicht endgültig, weil sie an eine Bedingung geknüpft ist. Danach muss S. die durch seine illegalen Taten erlangten Profite in Höhe von 2,2 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen. Juristisch handelt es sich um eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage.
Und S. Ist auch willens, diese Auflage zu erfüllen. Ohnehin musste er bereits eine Kaution von zwei Millionen Euro hinterlegen, die nun verrechnet werden kann.
Bei den Taten handelt es sich um Cum-Ex- Geschäfte zulasten des Fiskus, an denen Duet mitwirkte. Der lateinische Begriff Cum-Ex bezeichnet Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und oh- ne (ex) Dividende rund um den Ausschüttungstermin. Die Beteiligten ließen sich dabei eine nur einmal bezahlte Kapitalertragsteuer doppelt oder sogar mehrfach erstatten.
Aus diesen oben gesagten Gründen hat das Landgericht die Hauptverhandlung abgesagt.
S. war ursprünglich zusammen mit seinen Partnern Henry Gabay und Osman S. sowie einem Duet-Aktienhändler angeklagt worden. Es geht um Geschäfte, die Duet zusammen mit der Varengold Investment AG abgewickelt hat. An der Varengold Investment AG war die Varengold Bank aus Hamburg zu 49 Prozent und die Gesellschaft DFQ zu 51 Prozent beteiligt. Unter dem Dach der Investmentgesellschaft wurde der Fonds Caerus II Equity aufgelegt, der die Cum- Ex-Strategie umsetzte. Den Schaden bezifferten die Ankläger auf über 90 Millionen Euro. In der Anklageschrift ist von einem gemeinsamen Tatplan der Beteiligten die Rede, zu denen auch S. gezählt wurde. Das hatte sich nun geändert.