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Cum Ex-Skandal II

Lange Gefängnisstrafe für Londoner Investmentbanker!
Das Landgericht Bonn, das auch die Sache Warburg Banker Olearius und Max Warburg behandelt, sieht den ehemaligen Chef der Hedge Fonds Firma Duett als schuldig an!
Gabay wollte „der größte Fisch im Aquarium“ sein, so drückte er sich vor Gericht aus. Jetzt steht der einst erfolgreiche Investmentbanker vor den Trümmern seiner Karriere. Das Landgericht Bonn hat den in London wohnhaften Schweizer wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt, von denen zwei Monate abgegolten sind. Aus Sicht von Gabay ist das heftig. In seinen letzten Worten am Morgen hatte er sich noch einmal als unschuldig präsentiert – und erklärt, dass er sich bereits als genug gestraft ansieht: „Es ist seit dreieinhalb Jahren ein Albtraum für mich. Ich habe meinen Ruf, meinen sozialen Stand und meine Würde verloren.“Das Gericht ließ sich davon nicht beeindrucken. „Aufgrund der Höhe des Steuerschadens und der Schwere des Vergehens gab es von Anfang an keinen Spielraum für eine Bewährungsstrafe“, sagte der Vorsitzende Richter Frederik Glasner in seiner Urteilsbegründung.Zum Verhängnis wurde dem ehemaligen Merrill-Lynch- und Credit Suisse-Manager die Beteiligung seiner Fondsfirma Duet an Cum-Ex-Geschäften zulasten des Fiskus. Gabays mitangeklagter ehemaliger Freund und Partner Osman S. kam mit drei Jahren und sechs Monaten davon, auch hier sind zwei Monate abgegolten. Ihm hielten Ankläger und Richter zugute, dass er seine Taten gestand, zur Aufklärung beitrug und Reue zeigte. Bei beiden Geldmanagern ordneten die Richter außerdem die Einziehung von jeweils knapp zwei Millionen Euro an.Das Urteil ist ein Novum: Zum ersten Mal verurteilt ein Gericht ausländische Banker wegen Cum-Ex-Geschäften zu Haftstrafen ohne Bewährung. Zur Last gelegt wurde den beiden Angeklagten die Beteiligung an Cum-Ex-Deals, die den Staat um rund 92 Millionen Euro brachten. Das gilt als schwere Steuerhinterziehung. Mit Cum-Ex-Geschäften bezeichnet man Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividende rund um den Ausschüttungstermin. Ziel war es, sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten zu lassen. Als Asset-Managerin brachte Duet die Beteiligten zusammen, die für die Deals notwendig waren: Käufer und Verkäufer der Aktien, Anwälte und Berater sowie Banken, die das Kapital beisteuerten.Konkret umgesetzt wurden die Geschäfte über die Varengold Investment AG, gegründet im Februar 2010. Die Hamburger Varengold Bank hielt 51 Prozent an der Gesellschaft. Die restlichen Anteile lagen bei der Firma DFQ. Dahinter steckten drei Manager der Bank, unter anderem ihr Gründer Yasin Sebastian Qureshi. Die Varengold Investment AG legte den Caerus II Equity Fund auf, in den vermögende Privatanleger wie der Drogerieunternehmer Erwin Müller investierten. Banken steuerten Fremdkapital bei. Die Finanzfirma Universal verwaltete den Fonds und die französische Caceis engagierte sich als Depotbank.Die Strafkammer machte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass sie die wesentlichen Vorwürfe der Ermittlungsbehörde teilt. Danach war vor allem Gabay ein zentraler Akteur bei den illegalen Geschäften. Er sei als Duet-Chef in alle wesentlichen strategischen Entscheidungen der Firma eingebunden gewesen.Für Duet waren die Cum-Ex-Deals im Jahr 2010 der wichtigste Gewinnbringer. Das Unternehmen verwaltete zeitweise ein Vermögen von mehr als vier Milliarden Dollar. Knapp drei Viertel der Profite stammten aus dem Cum-Ex-Geschäft. Gabay unterzeichnete zahlreiche Verträge mit den Geschäftspartnern. Des Weiteren verhandelte der heute 56-Jährige mit Steueranwalt Hanno Berger und Varengold-Banker Qureshi über die Aufteilung der Profite. Es waren harte Verhandlungen, in denen jede Partei um ihre Prozentpunkte feilschte.Duet-Geschäftspartner vor GerichtGabays damalige Verhandlungspartner sind selbst schwer belastet: Berger wurde in zwei anderen Fällen von den Landgerichten Bonn und Wiesbaden bereits zu acht Jahren beziehungsweise acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Bonner Urteil hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Ex-Varengold-Chef Quershi ist ebenfalls angeklagt. Sein Prozess beginnt in wenigen Tagen. Und in München hat die Staatsanwaltschaft zwei Geschäftsführer der Fondsfirma Avana angeklagt. Sie machten ebenfalls gemeinsame Sache mit Duet. Gabay bestritt vor Gericht vehement, von der Cum-Ex-Handelsstruktur gewusst zu haben. Seine Verteidigung führte aus, er habe gar keine Zeit gehabt, sich um das Cum-Ex-Geschäft zu kümmern. Gabay sei vielleicht nachlässig gewesen, aber nicht verantwortlich. „Herr Gabay war unachtsam. Er war oberflächlich, schlecht informiert und nicht fokussiert“, erklärte sein Verteidiger Ingo Bott in seinem Plädoyer.Die Strafkammer erkannte in Gabay allerdings keinen Schludrian, sondern einen Hauptverantwortlichen. Deshalb blieb das Gericht nur wenig hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Die Ankläger hatten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten gefordert und im Fall von S. drei Jahre und zehn Monate. Es zeichnet sich ab, dass zumindest Gabay das Urteil nicht akzeptieren wird und es vom Bundesgerichtshof überprüfen lässt.
Seine Erfolgsaussichten sind überschaubar: Bislang hat Karlsruhe alle Cum-Ex-Strafurteile gehalten.
Unternehmer & Entrepreneur & Hall of Fame in 2020 der Anlagebranche