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Maklerprovision

Maklerprovision

Alles Wichtige zur Neuregelung

Kurzüberblick

  • Ab dem 23.12.2020 gelten gesetzliche Vorgaben, wer die Maklerprovision bei einem Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (dazu zählen auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser) zahlen muss.
  • Künftig müssen sich Käufer und Verkäufer die Kosten je zur Hälfte teilen. Es können aber auch weiterhin individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Gültig sind diese jedoch nur, wenn nicht mehr als 50 Prozent der Provision an die jeweils andere Partei weitergereicht werden.
  • Die Höhe der Provision ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern orientiert sich weiterhin an den Sätzen der einzelnen Bundesländer.
  • Ausgenommen von der Regelung sind Transaktionen von Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.
  • Die neue Provisionsregel greift nur, wenn der Käufer Verbraucher ist und nicht gewerblich auftritt.

In welchen Fällen gilt das neue Gesetz?

A

Immobilienart

Die Neuregelung betrifft den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Unter den Begriff „Einfamilienhäuser“ fallen – neben den freistehenden Einfamilienhäusern – auch Doppelhaushälften, Reiheneck- und Reihenendhäuser sowie Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen. Dabei ist es irrelevant, ob die Immobilie vermietet ist – also als Kapitalanlage dient – oder zur Selbstnutzung erworben wird. Das Gesetz greift nicht beim Verkauf von Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Hier gelten die bisherigen Provisionsregelungen.
B

Kundengruppe

Gültig ist die Neuregelung zudem nur, wenn der Käufer ein Verbraucher nach § 13 BGB ist: eine natürliche Person, die einen Vertrag zu privaten Zwecken abschließt. Handelt der Käufer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bzw. als juristische Person, bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Wer zahlt die Maklerprovision nach den neuen Regeln?

1

Teilung der Provision

  • Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Dies ist die häufigste Variante und entspricht dem Leitbild des Makler als Vermittler zwischen zwei Parteien.
  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.
  • In diesem Fall gibt es keine Zahlungsreihenfolge.
2

Käufer bezahlt maximal 50 Prozent

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
  • In diesem Fall gilt, dass der Käufer erst dann bezahlen muss, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat.
3

Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.
 

Wie hoch ist die Maklerprovision

Beim Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe nicht bundesweit einheitlich geregelt. In der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland üblichen Regelungen. In Bayern sind dies jeweils 3,57 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie, die von Käufer und Verkäufer getragen werden.

Wie finden Immobilienverkäufer den richtigen Makler?

Für Sie als Verkäufer ist die Wahl des richtigen und für Sie passenden Maklers entscheidend. Als erste Orientierung haben wir Ihnen hier neun Punkte zusammengestellt, auf die Sie unbedingt achten sollten.
1

DER GUTE RUF

Auszeichnungen und Zertifizierungen helfen Ihnen, die Reputation des Maklers einzuschätzen – und ob er Ihren Vertrauensvorschuss wert ist. Unsere TÜV-Zertifizierung und unsere erneute Auszeichnung als „Fairster Makler“ (FOCUS) sind hierfür verlässliche Quellen.

 
2

NIEDERLASSUNG VOR ORT

Der Makler sollte ausreichend Ortskenntnis besitzen – am besten durch eine Niederlassung vor Ort. Dadurch können Sie beste Marktkenntnis und einen großen Kundenstamm bei ihm voraussetzen. Unternehmen mit vielen Niederlassungen sind persönlicher, was sich in der individuellen Betreuung widerspiegelt.

 
3

GUTE ERREICHBARKEIT

Überprüfen Sie auch die telefonische Erreichbarkeit: Ist das Telefon unter der Woche mindestens zehn Stunden besetzt? Gibt es auch die Möglichkeit, samstags anzurufen? Wie sind die Reaktionszeiten auf E-Mail-Anfragen? Gibt es einen Rückrufdienst?

 
4

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

Das Unternehmen sollte mindestens zehn bis 15 Jahre Erfahrung im regionalen Immobilienmarkt aufweisen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, es mit einem seriösen und versierten Makler zu tun zu haben.

 
5

DIE UNTERNEHMENS­FÜHRUNG

Am besten ist das Maklerhaus inhabergeführt. Im Wohnimmobilienbereich ist das wichtig, weil es etwas über die Haltung der Makler gegenüber Kunden aussagt. Franchise-Firmen oder große Konzerne stellen Kundeninteressen aufgrund des eigenen Geschäftsmodells oft hintenan.

 
6

SICHERHEIT

Der Makler sollte eine Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Dies dient Ihrem Schutz und zeugt von seriösem Geschäftsgebaren.

 
7

HAUSEIGENE FINAN­ZIERUNGS­ABTEILUNG

Wenn das Maklerunternehmen eine hauseigene, unabhängige Finanzierungsabteilung hat, ist gewährleistet, dass nicht die kreditgebende Bank den Käufer abzieht und ihm alternative Objekte anbietet. Zudem begünstigt solch ein Rundum-Service einen reibungslosen und schnellen Verkauf.

 
8

DIE PREISGESTALTUNG

Es wird immer Makler geben, die eine Leistung billiger anbieten. Der Grund: Sie bekommen anders keine Aufträge – entweder weil sie kein Vertrauen am Markt genießen oder einfach den Service nicht bieten können. Doch der Verkäufer ist hier der Leidtragende. Gängige Praxis unter unseriösen Kollegen ist es, Verkäufer mit absurden Kaufpreis-Einschätzungen „einzufangen“. Ist das Objekt dann in der Vermarktung, wird der Preis sukzessive reduziert. Dadurch aber wird die Immobilie am Markt „verbrannt“. Die Folge: Der Preis fällt unter den eigentlichen Wert.

 
9

IHR GEFÜHL

Bedenken Sie: Wenn Sie selbst ein gutes Gefühl haben, strahlen Sie das aus – und dann wird auch der potenzielle Käufer ein gutes Gefühl und somit Vertrauen haben. Vertrauen aber ist die Grundlage für jeden Verkauf. Bei einem bekannten Immobilienunternehmen ist das eher gewährleistet als bei einem kleinen „Küchentisch-Makler“.

 

Wie finden Immobilienverkäufer den richtigen Makler?

Wenn Sie Ihre Immobilien über uns verkaufen möchten, erwartet Sie ein Höchstmaß an Qualität, Expertentum und Dienstleistungsexzellenz. Das bedeutet für Sie:

  • Wir setzen auf eine durchdachte, mehrstufige Vermarktungsstrategie, anstatt auf bloße Verkaufsanzeigen im Internet oder in Zeitungen.
  • Wir beraten Sie fundiert und detailliert und stehen Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.
  • Unsere internen Architekten und Gutachter ermitteln nach Profimethoden den aktuellen Wert Ihrer Immobilie.
  • Wir stellen alle relevanten Unterlagen zusammen und beschaffen eventuell fehlende Dokumente wie z.B. Grundbuchauszüge, Energieausweise, Baupläne oder Teilungserklärungen.
  • Ein hochwertiges Exposé von Ihrer Immobilie mit professionellen Bilder und Texten sowie grafisch aufbereiteten Grundrissen begeistert Kaufinteressenten.
  • Wir bieten Ihre Immobilie ganz gezielt vorgemerkten Kunden an und fassen persönlich nach.
  • Auf Wunsch und natürlich immer nach Absprache mit Ihnen vermarkten wir Ihre Immobilie offensiv oder ganz diskret.