Die Bundesregierung strebt trotz des Wirecard-Skandals weiterhin eine Zentralisierung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorarberater bei der Finanzaufsicht BaFin an und sieht sich in dem Vorhaben sogar noch bestärkt. Auch an der Prognose der Kosten für die Vermittler hält das Finanzministerium trotz Kritik fest.
Die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten sollen “zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich” verwendet werden. “Der Fall Wirecard zeigt, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden sollte”, so die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach den Erkenntnissen aus diesem Skandal.
“Zudem folgt aus den Vorkommnissen um Wirecard ein Bedarf hinsichtlich der Stärkung hoheitlicher Aufsichtskompetenzen im Bereich des Anlegerschutzes und der Finanzmarktaufsicht”, erklärt die Bundesregierung weiter. Sie sieht sich also offenbar durch den Wirecard-Skandal sogar noch in ihrem Vorhaben bestärkt, die Aufsicht über die gewerblichen Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34f Gewerbeordnung) und die Honorarberater von den IHKs und Gewerbeämtern auf die BaFin zu verlagern.
Kostenprognose unverändert
Hinsichtlich der Aufsichtskosten hält die Regierung trotz massiver Kritik unter anderem des Vermittlerverbands AfW an der Schätzung von einmalig rund 140 Euro und jährlich rund 985 Euro pro Vermittler fest, die sie bereits im März veröffentlicht hatte. Im Gegenzug würden unter anderem die jährlichen Kosten für eine WP-Prüfung von 500 bis 600 Euro entfallen.
Die Bundesregierung geht dabei weiterhin von den derzeit gut 37.000 Erlaubnisinhabern aus. Sie sehe “keine Anzeichen dafür”, dass es nach der Umsetzung des Gesetzes zu einem schnellen Rückgang der Zahl kommen wird. In einer Umfrage des AfW haben hingegen 57 Prozent der AfW-Mitglieder angegeben, dass sie ihre 34f-Erlaubnis zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro für die Bafin-Aufsicht berechnet würden.
Auch weiteres Maßnahmenpaket bleibt aktuell
2017 hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die “schrittweise” Übertragung der Aufsicht über die 34f-Vermittler auf die Finanzaufsicht BaFin vereinbart. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Kabinett in diesem Frühjahr zwar verabschiedet, er wurde aber nach einer Anhörung im Mai und wohl wegen anderer Prioritäten im Finanzministerium bislang nicht weiter vorangetrieben.
Zuletzt war auch wegen des Wirecard-Skandals spekuliert worden, dass vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 vielleicht gar kein Gesetz zu dem Thema mehr verabschiedet wird. Doch zumindest das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD), das die Linken-Anfrage namens der Bundesregierung beantwortet hat, hält daran offenbar fest.
Die Antwort lässt darauf schließen, dass dies auch für das Maßnahmenpaket gelten soll, das darüber hinaus vom Finanzministerium zusammen mit dem ebenfalls SPD-geführten Justiz- und Verbraucherschutzministerium ohne Zutun von CDU/CSU unter anderem zu Einschränkungen im Vertrieb von Vermögensanlagen erarbeitet wurde. Offen bleibt somit auch in Bezug auf die BaFin-Aufsicht, inwieweit die Antwort “der Bundesregierung” auch der Position der Unionsparteien entspricht.