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Grundsteuer

Gütersloh bleibt ein Grundsteuer- Schnäppchen !

Zwölf der 100 grössten Städte Deutschlands haben seit 2018 ihre Grundsteuerhebesätze angehoben. Das es auch anders geht, zeigt die ostwestfälische Stadt Gütersloh, die erneut auf dem ersten Platz gelandet ist.

Nirgendwo in Deutschland wohnt es sich so günstig wie in Gütersloh. Zumindest mit Blick auf die Grundsteuer in den 100 grössten Städten Deutschlands stimmt diese Erkenntnis, die aus dem aktuellen Grundsteuerranking gezogen werden kann. Das wurde von Haus & Grund  ermittelt und wirft ein Licht auf die Höhe der Grundsteuerlast, die einer angenommenen Musterfamilie gezahlt werden muss.


Demnach werden für die eigenen vier Wände in Gütersloh lediglich 323 Euro Grundsteuer B fällig, was die Stadt auf Platz 1 des Rankings hieft – wie schon bei der letzten Auflage der Untersuchung im Jahre 2018. Auch bei dem anderen Blick ans Ende dieser Liste hat sich nichts geändert. Die Stadt Witten mit ca. 100 TSD Einwohner langt bei der Grundsteuer besonders kräftig mit 771 Euro bei unserer Musterfamilie zu. Davor sind die Städte Offenbach und Mülheim mit 758 bzw. 754 Euro zu finden. Im Duchschnitt der 100 untersuchten Kommunen war ein Grundsteuerjahresbetrag von 478 Euro fällig.


Man muss einfach feststellen, dass in den vergangenen Jahren wie schon früher zahlreiche Städte Chancen nutzten, um die Grundsteuereinnahmen nach oben zu treiben. Denn in den letzten Jahren wurden diese um 16.2% angehoben. Dadurch nahmen die Kommunen über 500 Mio. Euro mehr ein. Unverständlich ist dies auch und besonders vor dem Hintergrund, dass es doch die Kommunen, die oft über das hohe Mietniveau klagen, denn die Grundsteuer fliest in die Nebenkosten des Mieters wieder ein. Zudem seien die Steuererhöhungen ein Warnzeichen mit Blick auf die bevorstehenden Änderungen bei der Grundsteuererhebung.


Die bisherige Berechnung der Grundsteuer nach Einheitswerten wurde von Bundesverfassungsgericht bekanntlich als unzureichend kritisiert, weshalb die grosse Koalition, in einem zähen Reformprozess unter Führung von Olaf Scholz, nachlegen musste.


Im Ergebnis wird es in Zukunft einen Grundsteuer Flickenteppich geben, der ab 2025 greift.  Es liegt zwar ein einheitliches Bundesmodell vor, inklusive einer Wertkomponente. Von dem können die Bundesländer aber mit eigenen Berechnungsmethoden abweichen. Voraussichtlich wird etwa die Hälfte der Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ein eigenes Modell einführen, in dem je nach landespolitischer Ausrichtung
mal mehr oder mal weniger Augenmerk auf eine Bodenwertkomponente und Flächenfaktoren gelegt wird.


Wir warnen davor und werden das genau verfolgen, dass die Reform nicht für weitere Steuererhöhungen genutzt wird. Auch die Mehrausgaben zur Abfederung der Folgen der Corona Pandemie dürften nicht als Deckmäntelchen für Steuererhöhungen herhalten. Die Mehrkosten lassen sich ohne höhere Steuern ausgleichen, sagt Unternehmer und Entrepreneur Hubertus Johannes Theissen CEO

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