In der Sache „Ochsenauge in der Ferienvilla „Dr. Theissen” in Wenningstedt/Sylt, Im Grund 18 d, liegt mittlerweile nun auch das schriftliche Urteil des Amtsgerichtes Niebüll mit dem 24.09.2019 vor ! Vor Einbau des sog. Ochsenauges , hatte der Raum lediglich ein kleines Firstfenster, welches in sich gewölbt war und kaum Licht in dieses Kinderzimmer für 2 Kinder warf. Nun eignet sich die Räuberhöhle zum Lounchen und Relaxen. Ihre Kinder werden diese Freiheit genießen. Deswegen : alles richtig gemacht und wir als Eigentümer nochmals unseren Dank an den den Richter vom AG Niebüll Herrn Hermann für diese kluge Urteil. Die noch Ion die Ferien kommenden Kinder werden es ihm danken ! Denn unsere Frage , die wir uns immer stellen und auch der Vorsitzende Richter Wermann Herrn Warmuth im Termin fragte : Warum darf ein Unnaer Lungenarzt Holger Warmuth , ein Ochsenauge in seinem Ferienhaus besitzen und das direkt daneben liegende Dr. Theissen Haus nicht ? Jetzt wurde das Urteil in Niebüll am Amtsgericht gesprochen ! Das „Ochsenauge” bleibt ! Ein langer Weg aber die Arbeit hat sich gelohnt auch durch den unermüdlichen Einsatz und vielen Schreiben in diesem Zusammenhang, des jungen und tatkräftigen Rechtsanwaltse Jan Michaelis, zu finden In der RA Kanzlei Kerkamm, in Westerland auf Sylt und Kollege meiner Ehefrau Dr. iur Ursula Elisabeth Theissen , Fachanwältin für Familienrecht zu Münster !.
Die “Dr Theissen GbR“ wurde vertreten und beraten durch den Rechtsanwalt Jan Michaelis der Rechtsanwaltspraxis Carsten Kerkamm, 25980 Westerland/Sylt., Keitumer Chaussee 16