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CORONA ENTSCHÄDIGUNG:
DORINT HOTELS SCHEITERN AM BGH

Das Parkhotel Bremen und das Dorint-Hotel in der Hansestadt sind im Streit um Entschädigungen für Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die von den Klägern angegriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt Bremen seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Zudem seien Großunternehmen bei den staatlichen Corona-Hilfen nicht gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt worden. Mit ihrer Klage blieben die Hotels bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Ihre Revision wurde nun auch vom BGH zurückgewiesen. 

Die beiden Bremer Hotels sind Teil der Hotelkette Dorint, wobei das Parkhotels und der Marke Hommage läuft. Die Hotelbetreiber forderten mit ihrer Klage von der Stadt Bremen Entschädigungen für Einnahmeausfälle, die ihnen 2020 und 2021 durch die von der Stadt erlassenen Corona-Maßnahmen entstanden seien – vor allem durch angeordnete Beherbergungsverbote und Gaststättenschließungen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen, lautete der Vorwurf der Kläger. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt und zudem konzernzugehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt.

Der BGH sah das anders. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Bremen beruhten demnach auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Die Eingriffe seien zudem «durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert» worden. Die Hotelkette, zu der die beiden Kläger gehören, habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten. Die Kläger könnten sich nicht «auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen».

Die Kölner Dorint Hotelgruppe mit über 60 Hotels klagt seit 2020 in 14 Bundesländern für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns.

Hotelier Dirk Iserlohe kämpft seit Beginn der Pandemie für die Gleichstellung der Hotelgesellschaften. 
Der  Hotelunternehmer hat inzwischen über 120 Briefe an die alte und die neue Regierung geschrieben. Sein Tenor: Die Größe des Betriebs darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung oder gar Diskriminierung führen. Diese sieht der Hotelier vor allem in der Obergrenze in Höhe von 54,5 Millionen Euro bei den Forderungen aus der Überbrückungshilfe zur Regelung der Corona-Folgen. Seiner Meinung nach darf es nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur 30 bis 45 %.
Der Dorint Gruppe bleibt nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht, da sowohl die Verwaltungs-/Zivilgerichte letztinstanzlich nicht abgeholfen haben.