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Das Bundeskabinett hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die Aufsicht ab dem 1. Januar 2021 schrittweise von den derzeit in Abhängigkeit vom Sitz der jeweiligen Finanzanlagenvermittler zuständigen Gewerbeämtern beziehungsweise Industrie- und Handelskammern auf die...
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Carsten Brodesser, CDU: “Bei einer Übertragung der Aufsicht auf die Bafin muss man die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen.” Das Großprojekt der Bundesregierung, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO ab dem 1. Januar 2021 unter die...
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