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Der Horror­paragraph 34f hat hier zugeschlagen

Carsten Brodesser, CDU: “Bei einer Übertragung der Aufsicht auf die Bafin muss man die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen.”

Das Großprojekt der Bundesregierung, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO ab dem 1. Januar 2021 unter die Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin zu stellen, könnte in seiner aktuellen Form scheitern. Der Grund: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht offensichtlich nicht mehr geschlossen hinter dem Referentenentwurf, den das SPD-geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Dezember 2019 vorgelegt hatte. Dies geht aus einer Rede des CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser hervor, die er auf der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 12. Februar 2020 gehalten hat.

“Wir als Union wollen weiterhin die Vielfältigkeit in der Altersvorsorgeberatung ermöglichen und gleichzeitig eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes”, sagte Brodesser. Eine teilweise Übertragung der Aufsichtskompetenz auf die Bafin, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, solle sich daher auf die Einhaltung des Prüfungskataloges der dezentralen Aufsichtsbehörden beschränken. Die operative Beaufsichtigung der Vermittlungsaktivitäten könne damit “in den bewährten Händen” der Industrie- und Handelskammern (IHKen) sowie der Gewerbeämter verbleiben. “Die Bafin würde hingegen den Qualitätsstandard dieser Aufsicht gewährleisten”, sagte Brodesser. Über diesen Aspekt wolle die Union im Kreise der Koalition, aber auch mit allen anderen Fraktionen beraten.

Dezentral, kostengünstig, lückenlos
“Annähernd 40.000 freie Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tragen tagtäglich dazu bei, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gute Vorsorgeentscheidungen treffen”, so Brodesser.

Die derzeitigen Aufsichtsbehörden prüften vor der Erlaubniserteilung die fachliche und persönliche Befähigung der Vermittler, erinnerte er. Zudem forderten sie ohne Ausnahme von jedem Vermittler einen jährlichen Prüfungsbericht ein. “Dies geschieht dezentral, kostengünstig und lückenlos”, sagte der CDU-Politiker. “Bei einer schrittweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die Bafin muss man tatsächlich die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen”, erklärte Brodesser.

Interview mit Finanzstaatssektretär Kukies verschoben
Damit ist der Fortgang des bereits detailliert geplanten Aufsichtswechsels nun wieder ungewiss. Ursprünglich hätte der Referentenentwurf des BMF vom Dezember 2019 am 19. Februar im Bundeskabinett abgesegnet werden sollen. Aufgrund der neuen Bedenken auf Seiten der Union wurde er von der Tagesordnung der Kabinettssitzung jedoch kurzerhand gestrichen.

Der Entwurf hänge in der Ressortabstimmung fest, teilte das BMF auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Ein für vergangenen Freitag geplantes Interview der Redaktion mit Finanzstaatssektretär Jörg Kukies (SPD) wurde aus diesem Grund auf unbestimmte Zeit verschoben. Kukies könne sich derzeit nicht zu dem geplanten Aufsichtswechsel äußern.

AfW begrüßt “pragmatischen Vorschlag”
Bei Vermittlern und Beratern dürfte die Nachricht, dass das heftig kritisierte Projekt des BMF ins Stocken geraten ist, positiv aufgenommen werden. Der Branchenverband AfW begrüßt Brodessers neue Vorschläge jedenfalls. “Seitens des AfW wird – das ist bekannt – der geplante Aufsichtswechsel äußerst kritisch gesehen. Wir fordern eine einheitliche Aufsicht aller unabhängigen Versicherungs-, Immobiliardarlehens- und Finanzvermittler mit gewerberechtlicher Zulassung unter dem Dach der IHKen”, teilt der Verband auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Würde Brodessers “pragmatischer Vorschlag” umgesetzt, hätte das die Unterstützung des AfW, so der Verband.

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