Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass frühere Wirecard-Anleger keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Der Kläger hatte infolge des Skandals Zehntausende Euro verloren und warf der Finanzaufsicht (BaFin) Versäumnisse vor.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat einen Schadenersatzanspruch von früheren Wirecard-Anlegern gegenüber der Finanzaufsicht BaFin auch in zweiter Instanz verneint. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe nicht “gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen”, entschied das OLG. Der Kläger könne die Bafin somit nicht wegen erlittener Kursverluste in Haftung nehmen.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger “keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme vorgetragen”, dass die BaFin zu einem früheren Zeitpunkt eine Sonderprüfung bei Wirecard hätte beauftragen müssen. Auch sei “nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten (…) nicht eingetreten wäre”. Ein Schadenersatzanspruch wegen angeblichen Amtsmissbrauchs scheide ebenfalls aus.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard war im Sommer 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Das Unternehmen ging insolvent. Aktenzeichen: 1 U 173/22
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