Was das Gesetz für Makler bedeutet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Katharina Barley (SPD) an der Spitze hat Medienberichten zufolge am 26. Februar 2019 einen Gesetzentwurf für das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien vorgelegt. Künftig soll gelten: Wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten. Eine Kappungsgrenze hingegen soll es nicht geben. Die Provisionshöhe für Makler soll künftig vom Verkäufer verhandelt werden.