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Ab 2022 gilt eine neue Steuer-Mauer – Auswandern ist dann nicht mehr so einfach

Unternehmer, die sich überlegen, im Fall einer Rot-Rot-Grünen Regierung Deutschland zu verlassen, sollten wissen, dass die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG am dem 1. Januar 2022 verschärft ist. Und es gibt weitere Pläne, einen Wegzug von Vermögenden zu verhindern.

Viele Vermögende befürchten, dass SPD, Grüne und Linke im Falle eines Wahlsieges ihre Ankündigungen zu massiven Steuererhöhungen wahr machen werden. Angedroht sind u.a.:

  • Erhöhung der Einkommensteuer (die Linke fordert: bis zu 75%)
  • Einmalige Vermögensabgabe
  • Wiedereinführung der Vermögensteuer
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer

Unternehmer, die mit dem Gedanken spielen, auszuwandern, sollten wissen, dass die schon bisher bestehenden Hürden ab dem 1. Januar 2022 noch viel höher werden – vor allem bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land.  Betroffen von der Wegzugsbesteuerung ist – nach bestehender Regelungslage – jeder, der  innerhalb der letzten 5 Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Unternehmer, die wegziehen, werden so behandelt, als hätten sie ihre Anteile an der Kapitalgesellschaft verkauft.blob:https://www.focus.de/fb3d0ad6-d07e-2d4d-bc09-46236f360ba9

Der Staat besteuert also einen angenommenen Gewinn auf den Verkauf von Geschäftsanteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer bzw. Anteilseigner überhaupt einen Verkauf beabsichtigt. Dazu ermittelt das Finanzamt die Differenz aus Buchwert und Verkehrswert der Firma und veranlagt diese als Einkommen. Die Besteuerung erfolgt im Wege des Teileinkünfteverfahrens.

Beispiel: Bei einem Unternehmenswert von 1.200.000 € und Anschaffungskosten von 200.000 € ergibt sich ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 1.000.000 €. Hiervon unterliegen 60 Prozent, also 600.000 € der Einkommenssteuer und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (maximal 45% + Soli) versteuert.

Bisher wurde jedoch beim Umzug in ein anderes EU/EWR-Land eine Dauerstundung gewährt. Diese Stundung erfolgte zeitlich unbefristet und zinslos. Erst dann, wenn der Unternehmer in ein Nicht-EU-Land zog oder seine Kapitalgesellschaftsanteile tatsächlich verkaufte, wurde die Steuer auch fällig.

Das ist ab dem 1. Januar kommenden Jahres aufgrund der Gesetzesänderung anders. Unternehmer, die in ein anderes EU/EWR-Land ziehen, müssen die Steuer sofort zahlen. Es kann lediglich eine Ratenzahlung über 7 Jahre vereinbart werden, aber in diesem Fall wird eine Sicherheitsleistung gefordert. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dieser Neuregelung zugestimmt.

Die geplante Steuer-Mauer

SPD, Grünen und Linken kommt die Neuregelung zupass, da sie befürchten müssen, dass bei einer Umsetzung ihrer Steuerpläne vermehrt Unternehmer das Land verlassen wollen. Um den Wegzug der ungeliebten, aber offenbar doch nicht ganz überflüssigen Unternehmer zu verhindern, gibt es jedoch weitere Pläne.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW, sozusagen das Thinktank linker Wirtschaftspolitik in Deutschland, hat den Plan für eine einmalige Vermögensabgabe entwickelt. Der perfide Trick: Die Höhe des Vermögens würde nur einmal festgestellt, zum Beispiel zu einem bestimmten Stichtag in der jüngeren Vergangenheit, und die zu zahlende Summe einmal festgesetzt. Abgezahlt würde sie dann aber über einen längeren Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.

Faktisch könnte das so aussehen: Jemand hat ein Vermögen von 22,5 Millionen Euro. Sollte z.B. ein Freibetrag von 2,5 Mio. gewährt werden, dann würde auf 20 Mio. eine Vermögensabgabe von 20 Prozent (= 4 Mio. Euro) festgesetzt. Diese müsste über 20 Jahre abgezahlt werden, also jährlich 200.000 Euro. Wenn das Vermögen jedoch nach dem Stichtag sinkt (z.B. wegen sinkender Aktien- oder Immobilienwerte), würde das – anders als bei jährlicher Erhebung – die Abgabe von jährlich 200.000 Euro nicht schmälern. Das DIW sieht in der einmaligen Erhebung und gestreckten Zahlung einen Weg, Vermögenden die Möglichkeit zu versperren, sich der Steuer durch Wohnsitzverlagerung zu entziehen: „Es hilft ihnen dann nichts, den Wohnsitz noch ins Ausland zu verlegen, Vermögen zu verschenken oder andere Möglichkeiten der Steuerminimierung zu betreiben”, so formulierte es das DIW ganz offenherzig. Sozusagen eine fiskalische Mauer für Reiche, zusätzlich zur schon bestehenden Wegzugsbesteuerung.

Steuer nach Staatsangehörigkeit

Die Grünen fordern zudem, dass die Besteuerung in Deutschland nicht mehr auf Basis der steuerlichen Ansässigkeit (de facto ist das der Hauptwohnsitz) erfolgen soll, sondern nach der Staatsangehörigkeit. So ist das schon heute in den USA: Personen mit US-Staatsangehörigkeit oder Greencard sind steuerrechtlich sogenannte US Persons und damit in den USA steuerpflichtig, auch wenn sie schon vor Jahren von dort endgültig weggezogen sind. Das wollen die Grünen auch für Deutschland. Dann würde dem Unternehmer auch ein Wegzug aus Deutschland nicht mehr helfen, er müsste seine Staatsangehörigkeit aufgeben.

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